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   BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92   

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BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92 (https://dejure.org/1993,9392)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1993 - 1 D 74.92 (https://dejure.org/1993,9392)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1993 - 1 D 74.92 (https://dejure.org/1993,9392)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder im Zustand eines akuten Rausches verübt (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 46.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Posthauptschaffner wegen dienstlicher Vergehen -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
    Mit der Verwendung dienstlicher Gelder für eigene Zwecke verstieß der Beamte gegen immer wieder eingeübte und leicht einsehbare Pflichten und hat sich hierdurch für den öffentlichen Dienst untragbar gemacht (Urteil vom 21. Juli 1993 - BVerwG 1 D 46.92 -).
  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Unterschlagen der ihm amtlich

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
    Wer diese für den geordneten Ablauf der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (stRspr, z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 D 30.92

    Auflösung des Beamtenverhältnisses bei Vorliegen eines schweren Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
    Hierzu müssen bestimmte, von der Rechtsprechung entwickelte Milderungsgründe vorliegen (vgl. z.B. Urteil vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 D 30.92 -), die hier jedoch ersichtlich nicht gegeben sind.
  • BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94

    Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei

    Die Feststellungen in dem Strafurteil zur subjektiven Tatseite entsprechen im übrigen auch den Rechtsprechungsgrundsätzen des erkennenden Senats, wonach Alkohol- oder Spielsucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldunfähigkeit des Betroffenen bezüglich der in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte zur Folge haben und selbst mittelbare Beschaffungskriminalität eines Suchtkranken dessen Verantwortlichkeit in der Regel unberührt läßt (vgl. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - , Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 -, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -).
  • BVerwG, 06.10.1993 - 1 D 65.92

    Anforderungen an das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage - Zurückweisung

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -, Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 -).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94

    Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres

    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder in extremen Ausnahmefällen gar Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - ; Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 - Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -).
  • BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind schwerste Persönlichkeitsveränderungen in dem genannten Sinne insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn die geltend gemachte psychische Störung im Dienst nicht aufgefallen ist und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betreffenden im Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeit nicht negativ beurteilt worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 - Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10 = ZBR 1997, 360; Urteil vom 10. Oktober 2000 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, dass eine schwerste Persönlichkeitsveränderung nicht anzunehmen ist, wenn eine solche Störung im Dienst nicht aufgefallen ist und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betroffenen zum Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeiten nicht negativ beurteilt worden sind (vgl. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 - Urteil vom 26. November 1996, a.a.O.).
  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 D 46.94

    Postbeamter des mittleren Dienstes - Zueignung vereinnahmter Paketgebühren über

    Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (siehe z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -, Urteil vom 6. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 65.92 -, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -, Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 -).
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